Pressemitteilung 06/2019 (04.01. – 10.02.2019) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Kaum hat es wieder geschneit, werden auch wieder Stimmen wegen der Räum- und Reinigungspflicht in unseren Ortsteilen laut. Ich bedaure aufrichtig, wenn bei dem einen oder anderen von Ihnen der Eindruck entstanden ist, dass nach Schneefällen oder bei Glätte, nur wenige Straßenstellen geräumt und gestreut werden. Das ist aber eindeutig falsch und widerlegbar. Leider verfügen wir nicht über die Anzahl von Personal und Gerät um alle Straßen und Straßenteile freizuhalten. Daher wurden, in Absprache mit den gemeindlichen Gremien, Schwerpunkte benannt, die priorisiert geräumt und bestreut werden. Dazu gehört beispielsweise der Fußweg entlang der Hunsrückhöhenstraße, damit die Benutzer der Linienbusse (Kinder, Jugendliche, Berufstätige u.s.w.) die Haltestellen sicher erreichen, sowie Durchfahrtsstraßen und besonders problematische Straßenstellen wie scharfe Kurven in Gefällstrecken und starke Steigungen. Diese werden von einem einzigen Mitarbeiter schon sehr früh am Tag in beiden Ortsteilen bearbeitet. Danach ist er bemüht die anderen Straßenteile zu räumen. Es ist nicht möglich, dass das gleichzeitig in beiden Ortsteilen durchgeführt werden kann. Deshalb hat die Gemeinde eine Satzung erstellt, die die Anwohner verpflichtet Gehwege freizuhalten. Auch wir von der Gemeindeverwaltung sind bemüht unserer Verpflichtung in ausreichendem Maße nachzukommen. Aber auch wenn durch den Gemeindearbeiter geräumt wird, gibt es Klagen, weil sich vor den Grundstücken schon mal etwas Schnee anhäuft. Sie sehen, allen Menschen Recht getan ist und bleibt eine Kunst die niemand kann. Ich bitte Sie daher um Verständnis in dieser Angelegenheit.

Immer wieder kommt es zu Verwirrung, wer denn dran ist. Grundsätzlich sind vorhandene Gehwege frei zu räumen auch wenn diese auf der anderen Straßenseite liegen. Das sind die Straßenteile, die über einen Bordstein von der Straße abgesetzt sind. Dort wo keine Gehwege vorhanden sind, sollte ein 1,5 m breiter Streifen entlang des eigenen Grundstücks geräumt werden, sodass ein durchgängig benutzbarer Weg geräumt wird. Wer muss räumen? In Jahren mit gerader Jahreszahl ist dieser Streifen rechts, in Jahren mit ungerader Zahl links, in Richtung der aufsteigenden Hausnummern zu räumen. Dies ist unabhängig von einer geraden oder ungeraden Hausnummer. Das gilt auch für die nichtbebauten Grundstücke in unseren Orten. Diese werden leider, bis auf wenige löbliche Ausnahmen, deutlich vernachlässigt. Das führt auch immer zu Unmut. Andererseits ist das aber auch jahreszeitlich begrenzt und kommt auch nicht allzu oft im Jahr vor.

In diesem Sinne, kommen Sie gut durch die nächste Woche!

 

Müllabfuhrtermine

Do. 14.02.19, Restmüll

Di.  19.02.19, Gelber Sack,

Do. 21.02.19, Biomüll,

Do. 28.02.19, Papiermüll.

 

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die nächste Sprechstunde findet wie gewohnt, am Freitag, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 1800 Uhr, im Gemeindebüro, Friedhofsweg 6, statt.

Paul Kreber, Ortsbürgermeister

 

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie gewohnt unter:

Friedhofsweg 6,

56283 Nörtershausen,

Telefon: 02605 – 847477,

Fax:       02605 – 847478,

E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,

oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister