Mitteilungsblatt OG Nörtershausen – KW 02/26

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zum Beginn des neuen Jahres 2026 wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, vor allem Gesundheit und zahlreiche „Glücksmomente“.

Auch das Jahr 2025 hatte seine Herausforderungen – und wieder nehmen wir diese teilweise wieder mit in das neue Jahr. Die Kraft des „Miteinanders“ und der Glaube an das „Gemeinsame“ machen uns stark – Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung geben uns auch in schwierigen Zeiten Hoffnung und Zuversicht.

Lassen Sie uns das neue Jahr mit Vertrauen und Optimismus angehen. Gemeinsam sollte es uns gelingen positive Veränderungen zu bewirken und unsere Gemeinde weiter zu entwickeln. Jeder Beitrag trägt dazu bei, dass wir einander näher kommen und ein starkes, vereintes Miteinander schaffen.

Ich wünsche Ihnen allen mit Ihren Familien ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026. Möge es erfüllt sein mit Freude, Wohlstand und der Gewissheit, dass wir gemeinsam vieles positiv für uns und unsere Gemeinde erreichen können.

Ihr
Bruno Seibeld
Ortsbürgermeister

Zum neuen Jahr 2026

Ein neues Jahr erwartet uns,
wie ein Kapitel in einem Buch,
das darauf wartet,
geschrieben zu werden.
Wir können diese Geschichte mitschreiben,
indem wir uns Ziele setzen.

(Melody Beattie)

Veranstaltungen im Januar 2026

  • Samstag, 10.01.2026, Jahreshauptversammlung FC Nörtershausen-Udenhausen
  • Samstag, 17.01.2026 bis Montag, 19.01.2026 – Kirmes in Nörtershausen
  • Beginn mit dem traditionellen Aufestelle des Kirmesbaumes am Samstagnachmittag
  • (Weiteres im Veranstaltungsprogramm des FC Nörtershausen-Udenhausen)
  • Samstag, 24.01.2026, Kinderkarneval im DGH Pfaffenheck
  • Freitag, 30.01.2026, Jahreshauptversammlung „Natur bewahren“

Zusätzliche Auslegebox für Mitteilungsblatt

Für Nörtershausen haben wir eine zusätzliche Auslegebox für die Wochenzeitung „Rhein-Mosel-Info“ gefordert, diese soll in der 3. KW an der Buswartehalle in der Ortsmitte (Hauptstraße) installiert werden, gerade hier wird ein größerer Bedarf gesehen.

Parkplatz am Bürgerzentrum Samstag, 17.01.2026 gesperrt!

Am Kirmessamstag, 17.01.2026 muss der Parkplatz am Bürgerzentrum (Saalwiese) für das Aufstellen des Kirmesbaumes in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr gesperrt werden, wir bitten um Beachtung.

Räum- und Streupflicht

Auf die bekannten Regelungen zur Räum- und Streupflicht nach unserer Straßenreinigungssatzung weise ich nochmals besonders hin.

Sprechstunde am 09.01.2026 fällt aus

Die geplante Sprechstunde am Freitag 09.01.2026 muss aufgrund anderweitiger Terminfestlegungen abgesagt werden. Gerne können sie Termine individuell abstimmen, per e-mail: buergermeister@noertershausen.de oder Tel.: 0171-3320285.

Vermietung Bürgerzentrum / DGH Pfaffenheck

Für die vermietung des Bürgerzentrums in Nörtershausen und das Dorfgemeinschaftshaus in Pfaffenheck steht Ihnen Herr Oliver Adams gerne zur Verfügung, bei Bedarf bitte über die Mobilfung-Nr.: 0151-19542628 kontaktieren.

Müllabfuhrtermine

Di. 13.01.2026, Weihnachtsbaumsammlung und Gelbe Tonne
Do. 15.01.2026, Bioabfall
Do. 22.01.2026, Papierabfall
Do. 29.01.2026, Bioabfall

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Nörtershausen (gemeinsame Sitzung mit dem Ortsgemeinderat)

Sitzungstermin: 13.01.2026
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Sitzungsort: Bürgerzentrum Nörtershausen, Hauptstraße 56, 56283 Nörtershausen

Tagesordnung des öffentlichen Teils:

  1. Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung der KiTa Nörtershausen;
    a) Beratung über den aktuellen Planentwurf
    b) Zustimmung zum Planentwurf

Nörtershausen, den 05.01.2026
gez.:
Bruno Seibeld
Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nörtershausen (gemeinsame Sitzung mit dem Bau- und Umweltausschuss)

Sitzungstermin: 13.01.2026
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Sitzungsort: Bürgerzentrum Nörtershausen, Hauptstraße 56, 56283 Nörtershausen

Tagesordnung des öffentlichen Teils:

  1. Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung der KiTa Nörtershausen;
    a) Beratung über den aktuellen Planentwurf
    b) Zustimmung zum Planentwurf

Nörtershausen, den 05.01.2026
gez.:
Bruno Seibeld
Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer A und B, des Landwirtschaftskammerbeitrages, der Kirchensteuer, der Abgabe für den Deutschen Weinfonds, der Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein und der Hundesteuer für die Stadt Rhens sowie für die verbandsangehörigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

Die Abgabenfestsetzung kann nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) und § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in den z.Zt. geltenden Fassungen für diejenigen Abgaben, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Gemäß diesen Bestimmungen werden mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A und B, der Landwirtschaftskammerbeitrag, die Kirchensteuer, die Abgabe für den Deutschen Weinfonds, die Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein und die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe, vorbehaltlich der Beschlussfassung und Bekanntmachung der jeweiligen Haushaltssatzung, festgesetzt.
Die genaue Abgabenhöhe und die Fälligkeit ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid. Sollten sich die Bemessungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erstellt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Abgabenfestsetzungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf einzulegen. Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, oder
  2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: vg-rhein-mosel@poststelle.rlp.de

Fußnote:
1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).

erhoben werden.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen ist.

Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz eingelegt wird. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); d.h. die Pflicht zur Zahlung wird durch den erhobenen Widerspruch nicht aufgehoben.

Wichtiger Hinweis:
Einwendungen, die sich gegen den Grundsteuermessbetrag oder andere Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid richten, sind bei dem Finanzamt zu erheben, das den Grundsteuermessbescheid erlassen und mit diesem auch die persönliche und sachliche Steuerpflicht festgestellt hat.

Die Grundsteuer wird nach den Eigentums- und Wertverhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (Stichtagsprinzip). Alle im Laufe des Jahres eintretenden Veränderungen der Eigentums- und/oder Wertverhältnisse (z.B. durch Kauf/Verkauf/Vererbung/bauliche Veränderung) können deshalb erst ab dem nächsten Kalenderjahr zur Veränderung bei der Steuerfestsetzung führen.

Die Änderung/Umschreibung der Grundsteuer erfolgt grundsätzlich nur aufgrund eines entsprechenden Grundsteuermessbescheides, der vom Finanzamt erstellt wird. Die Steuerpflicht für den bisherigen Eigentümer bleibt bis zum Erlass eines Aufhebungsbescheides bestehen.

02.01.2026: Biomüll08.01.2026: Restmüll13.01.2026: Plastikmüll15.01.2026: Biomüll22.01.2026: Papiermüll29.01.2026: Biomüll