Pressemitteilung 22/2018 (28.05. – 03.06.2018) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Aus gegebenem Anlass und auf mehrfachen Wunsch soll ich, leider zum wiederholten Mal, an die Einhaltung der Vorschriften zum Lärmschutz erinnern. Die Ursachen für die Beschwerden sind unterschiedlich. Die häufigsten Beschwerden sind wegen Nichteinhaltung der Mittagsruhe durch den Einsatz von Maschinen. Dagegen hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Vorschriften erlassen, die Regelungen darüber enthalten, zu welchen Zeiten insbesondere Maschinenarbeiten durchgeführt werden dürfen. Nur bei Beachtung der vorgegebenen Ruhezeiten kann Lärm, der beim Arbeiten mit Maschinen oft unvermeidbar ist, auf ein für alle erträgliches Maß reduziert werden. Auf Grundlage des §8, Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 20. Dezember 2000, möchte ich Sie alle an die Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen erinnern.

Nachfolgend weisen wir auf einige wichtige Verhaltensregeln für Privatpersonen hin. Abweichende Regelungen gelten nur im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder bei einer gewerblichen Nutzung. In diesen Fällen dürfen Arbeitsgeräte auch an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr benutzt werden.

Grundpflicht: Jede Person hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.

 

Lärmbelästigungen, Schutz der Nachtruhe 22.00 bis 06.00 Uhr:

Es sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Betrieb von Rasenmähern/Freischneidern/Laubbläsern:

Motorbetriebene Rasenmäher dürfen nur in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr benutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur in der Zeit von 9.00-13.00 und 15.00 bis 17.00 Uhr in Betreib genommen werden.

An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung der vorgenannten Geräte nicht zulässig.

 

Benutzung von lärmerzeugenden Arbeitsgeräten:

Lärmerzeugende Arbeitsgräte und Werkzeuge dürfen im Freien an Werktagen in der Zeit von 19.00 bis 07.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von Privatpersonen nicht benutzt werden.

Ich möchte Sie alle bitten, die gesetzlichen Vorgaben, im Interesse eines guten Miteinanders einzuhalten. Manchmal reicht ja auch ein Gespräch im ruhigen Ton. Das sollte in der Nachbarschaft durchaus möglich sein.

Wem dieser Artikel bekannt vorkommt, hat Recht. Das gab es letztes Jahr schon einmal.

Und so schön kann morgens die Aussicht in Nörtershausen sein.

Eine Insel im Nebelmeer über der Mosel.

In diesem Sinne, kommen Sie gut durch die nächste Woche!

 

Jubilare und die Datenschutz-Grundverordnung

Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung, die seit 25.05.2018 gilt, müssten wir uns rückversichern, dass alle Jubilare mit der Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden sind. Dies würde bedeuten, dass wir bei jedem Jubilar eine schriftliche Einverständniserklärung einholen müssten. Das aber sprengt den Rahmen unserer Möglichkeiten. Wir sind um eine weitere Klärung bemüht und hoffen auf Ihrer aller Verständnis, dass wir bis dahin keine solchen Daten mehr an die Medien weitergeben.

 

Fundsache Brille

Am 05.05.2018, wurde eine Brille mit schwarzem Brillenrahmen, an einem Holzstapel am Ortsrand von Pfaffenheck gefunden und im Gemeindebüro abgegeben. Diese kann vom Eigentümer im Gemeindebüro abgeholt werden.

  

Müllabfuhrtermine

Do. 07.06.18, Restmüll,

Di.  12.06.18, Gelber Sack,

Do. 14.06.18, Biomüll.

 

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die nächste Sprechstunde findet wie gewohnt, am Freitag, in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Gemeindebüro statt und wird vom 1. Beigeordneten, Herbert Ternes geleitet.

Paul Kreber, Ortsbürgermeister

 

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie gewohnt unter:

Hauptstraße 56a, 56283 Nörtershausen,

Telefon: 02605 – 847477,

Fax: 02605 – 847478,

E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,

oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister