Handlungsempfehlung des Gesundheitsamtes zum neuen Coronavirus (SARS-CoV2)

Inzwischen sind in der Mehrzahl der Bundesländer Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden.
Doch was bedeutet das für das „öffentliche Leben“ im Landkreis Mayen-Koblenz?
Vielerorts sind größere Veranstaltungen langfristig geplant und vorbereitet. Die Spannweite, mit der Veranstalter auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren, reicht derzeit von „Business as usual“ über besondere Sorgfalts- und Vorsichtsmaßnahmen bis hin zur Absage einzelner Veranstaltungen.
Für alle Veranstaltungen – ganz gleich ob Konzert, Theater- oder Sportveranstaltungen, Vereinsversammlungen und viele andere – gilt die grundsätzliche Empfehlung:
Allgemeine Hygienemaßnahmen sind dringend zu beachten!

Dazu gehören:

  • Husten-/Niesetikette
  • regelmäßiges Händewaschen
  • Toilettenhygiene: saubere Toilettenanlagen, aufgefüllte Seifenspender, Papierhandtücher (Einmalartikel) mit entsprechenden Abfallbehältnissen, die regelmäßig geleert werden; regelmäßige Reinigung der Toilettenanlagen gemäß einrichtungsinternem Hygieneplan
  • Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel mit dem Merkmal „begrenzt viruzid“

Weiteres Informationsmaterial gibt es über die fachlichen Seiten www.infektionsschutz.de, www.bzga.de, www.rki.de. Das Robert-Koch-Institut (rki.de) bietet auch Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen.
Außerdem appelliert das Gesundheitsamt dringend an die Verantwortlichkeit jedes Einzelnen. Das heißt: Wer krank ist oder sich krank fühlt und die entsprechenden Symptome zeigt, solle in jedem Fall zu Hause bleiben oder wieder nach Hause gehen.
Die Entscheidung, ob Veranstaltungen stattfinden, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder abgesagt werden, liegt stets in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter.