Pressemitteilung 24/2017 (12.06. – 18.06.2017) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach dem Appell an die Drohnenflieger in der letzten Pressemitteilung, haben sich eine ganze Reihe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern an mich gewendet und mir bei der Klärung der rechtlichen Fragen ihre Hilfe angeboten. Darunter auch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel und einige, die selbst Drohnen fliegen und sich über den missbräuchlichen Gebrauch ärgern. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Regeln, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).„

Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2,0 Kilogramm müssen darüber hinaus besondere Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt.

Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 5,0 Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird. Wer seine Drohne außerhalb von Modellfluggeländen mehr als hundert Meter hoch fliegen lassen möchte benötigt eine behördliche Ausnahmeerlaubnis von einer Landesluftfahrtbehörde. Generell dürfen Drohnen und Modellflugzeuge nur in Sichtweite geflogen werden.

Verboten ist jeglicher Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von Flugplätzen.

Ebenso verboten ist der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

Herausgeber dieser Informationen ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin. Nachzulesen unter  www.bmvi.de/drohnen.

Informationen erhält man u. a. auch unter  www.dmfv.aero

 

In diesem Sinne, kommen Sie gut durch die nächste Woche!

 

 

Fundsache

Im Gemeindebüro ist eine Brille abgegeben worden. Diese wurde auf der Wiese, gegenüber der Bushaltestelle, in der Hauptstraße gefunden. Die Brille kann im Gemeindebüro abgeholt werden.

 

 

Müllabfuhrtermine

Di.  20.06.17, Gelber Sack,

Do. 22.06.17, Papiermüll,

Do. 29.06.17, Biomüll.

 

 

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die nächste Sprechstunde, findet wie gewohnt, am Freitag in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Gemeindebüro statt.

 

 

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie gewohnt unter:

Hauptstraße 56a, 56283 Nörtershausen,

Telefon: 02605 – 847477,

Fax: 02605 – 847478,

E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,

oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister