Pressemitteilung 26/2017 (19.06. – 25.06.2017) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

letzten Sonntag fand das Sommerfest im Kindergarten Nörtershausen statt. Bei gutem Wetter kamen viele Eltern, Großeltern und Freunde zum Kindergarten um mit den Kindern zu feiern. Das diesjährige Motto lautete: „Liebe Leute 123 mit Spiel und Spaß seid ihr dabei. Begrüßt wurden die Anwesenden durch den Beigeordneten Michael Specht, die Vorsitzende des Fördervereins Mechthild Schmitt und die Kindergartenleiterin Ruth Wolf.

Die Wackelzahnkinder zogen als Minions ein, um sich mit einem eigens dafür getexteten Minionslied von den anderen Kindern zu verabschieden, weil sie ja nach den Ferien den Kindergarten verlassen und eingeschult werden.

Ein Feuerwerk brannten die Schulkinder beim Feuerwerktanz ab.

Für die Kinder standen Spiel und Spaß an erster Stelle. Spielmöglichkeiten gab es genug. Eine Attraktion war dabei die Rollenrutschbahn. Ein besonderer Moment war dann die Enthüllung und Übergabe der neuen Matschbahn, die der Förderverein feierlich an den Kindergarten übergab.

(Fotos: P. Kreber)

Fürwahr, eine großartige und großzügige Spende. Auf alle Fälle eine Aufwertung für den Spielplatz des Kindergartens. Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich an diesem Tag für die Kinder und die Ausgestaltung des Kindergartenfestes, ob mit einem Kuchen,  in der Vorbereitung, beim Grillen, Getränkeausschank oder dem Auf- und Abbau, zur Verfügung gestellt haben.

 

Immer wieder Ärger mit dem Lärm

Es ist herrlich sich bei dem schönen, warmen Wetter draußen im Garten aufzuhalten. Das soll auch so bleiben. Aber nun erreichen die Gemeindeverwaltung wieder viele Anfragen wegen Lärm und Lärmbelästigungen. Die Ursachen für die Beschwerden sind unterschiedlich. Die häufigsten Beschwerden sind wegen der Nichteinhaltung der Mittagsruhe durch den Einsatz von Maschinen. Dagegen hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Vorschriften erlassen, die Regelungen darüber enthalten, zu welchen Zeiten insbesondere Maschinenarbeiten durchgeführt werden dürfen. Nur bei Beachtung der vorgegebenen Ruhezeiten kann Lärm, der beim Arbeiten mit Maschinen oft unvermeidbar ist, auf ein für alle erträgliches Maß reduziert werden. Auf Grundlage des §8, Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 20. Dezember 2000, möchte ich Sie alle an die Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen erinnern.

Nachfolgend weisen wir auf einige wichtige Verhaltensregeln für Privatpersonen hin. Abweichende Regelungen gelten nur im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder bei einer gewerblichen Nutzung. In diesen Fällen dürfen Arbeitsgeräte auch an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr benutzt werden.

Grundpflicht: Jede Person hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.

Lärmbelästigungen, Schutz der Nachtruhe 22.00 bis 06.00 Uhr:

Es sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Betrieb von Rasenmähern/Freischneidern/Laubbläsern:

Motorbetriebene Rasenmäher dürfen nur in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr benutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur in der Zeit von 9.00-13.00 und 15.00 bis 17.00 Uhr in Betreib genommen werden.

An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung der vorgenannten Geräte nicht zulässig.


Benutzung von lärmerzeugenden Arbeitsgeräten:

Lärmerzeugende Arbeitsgräte und Werkzeuge dürfen im Freien an Werktagen in der Zeit von 19.00 bis 07.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von Privatpersonen nicht benutzt werden.

Ich möchte Sie alle bitten, die gesetzlichen Vorgaben, im Interesse eines guten Miteinanders einzuhalten. Manchmal reicht ja auch ein Gespräch im ruhigen Ton. Das sollte in der Nachbarschaft durchaus möglich sein.

In diesem Sinne, kommen Sie gut durch die nächste Woche!

 

Müllabfuhrtermine

Do. 29.06.17, Biomüll,

Do. 06.07.17, Restmüll,

Di.  11.07.17, Gelber Sack,

Do. 13.07.17, Biomüll.

 

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die nächste Sprechstunde, findet wie gewohnt, am Freitag in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Gemeindebüro statt.

 

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie gewohnt unter:

Hauptstraße 56a, 56283 Nörtershausen,

Telefon: 02605 – 847477,

Fax: 02605 – 847478,

E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,

oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister