Pressemitteilung 35/2017 (28.08. – 03.09.2017) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Sie haben alle die Werbeplakate mit den Kandidatinnen und Kandidaten am Fahrbahnrand, an Laternen und öffentlichen Plätzen gesehen und jeden Tag kann man in den verschiedensten Medien die Wahlwerbungen sehen oder hören. Am 24. September  2017 finden die Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag statt. Diskussionen, wer denn der oder die richtigen Kandidaten sind und wen man wählen soll, sind überall zu hören. Leider höre ich oft, dass es ja sowieso keinen interessiert, ob man wählen geht, oder nicht. Oder auf meine Stimme kommt es eh nicht an. Ich behaupte, dass es gerade in der heutigen Zeit äußerst  wichtig ist, dass man von seinem demokratischen Recht Gebrauch macht und zur Wahl geht. Wer nicht weiß, warum er zur Wahl gehen sollte, der möge einmal die Menschen fragen, die nicht die Möglichkeit zur Wahl haben, nicht wählen dürfen oder aufgrund der Regierungsform nur eine Partei und somit keine wirkliche Wahl haben. Wer nicht wählt, sollte sich auch nicht wundern, wenn plötzlich Parteien in unseren Bundestag Einzug halten, die man selbst dort nicht wollte. Ich kann nur aus meiner eigenen Überzeugung sagen: Wer nicht wählt, wählt falsch! Am 24. September 2017, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale in Pfaffenheck und Nörtershausen geöffnet. Alle Wahlberechtigten können Ihr Wahlrecht wahrnehmen. Zum einen im Dorfgemeinschaftshaus in Pfaffenheck und zum anderen im Gemeindesaal in Nörtershausen. Dort warten die Wahlhelfer und der Wahlvorstand auf die Wahlberechtigten. Die Wahlhelfer sind ehrenamtlich Tätige, die sich freiwillig in den Dienst unseres Landes gestellt haben und damit eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht erfüllen. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir tatsächlich noch freiwillige Helfer finden. Ihnen allen möchte ich für ihren Einsatz im Voraus schon recht herzlich danken.

In diesem Sinne, kommen sie alle gut durch die nächste Woche!

 

Herzlichen Glückwunsch – Altersjubilare im September 2017

11.09.1936 zum 81. Geburtstag

Frau Meyer, Cynthia

56283 Nörtershausen, Auf der Horst 14

 

16.09.1947 zum 70. Geburtstag

Herr Lange, Christoph

56283 Nörtershausen, Auf dem Bungert 15

 

19.09.1946 zum 71. Geburtstag

Herr Bildhauer, Alfons

56283 Nörtershausen, Hauptstraße 27

 

19.09.1946 zum 71. Geburtstag

Herr Neckenig, Dieter

56283 Nörtershausen OT Pfaffenheck, Bergstraße 2

 

20.09.1947 zum 70. Geburtstag

Frau Heß, Ute

56283 Nörtershausen, Schulstraße 11

 

25.09.1929 zum 88. Geburtstag

Herr Wagner, Theodor

56283 Nörtershausen, Hauptstraße 28

 

27.09.1925 zum 92. Geburtstag

Frau Fischerova, Zdenka

56283 Nörtershausen OT Pfaffenheck, Jingelswiese 6

 

Herzlichen Glückwunsch – Ehejubilare im September 2017

15.09. zum 50. Hochzeitstag

Herr Wallura, Hans-Georg und Frau Wallura, Maria

56283 Nörtershausen, Auf der Horst 13

 

Notizen aus der Ratssitzung vom 15.08.2017

Top 1. Einwohnerfragestunde

Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wird angeregt, Kästen mit Plastiktüten zur Entfernung von Hundekot anzuschaffen oder Schilder mit der Bitte um Beseitigung des Hundekots anzubringen.

 

Top 2. Mitteilung aus der Verwaltung

1) Kabelverlegung Pfaffenheck;

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Arbeiten zur Verlegung eines 20KV-Kabels sowie von Leerrohr in Pfaffenheck begonnen haben.

2) Grünschnittsammelplatz;

Paul Kreber berichtet, dass in 2016 mehr als 53 Tonnen Grünschnitt abgeladen worden seien, wodurch die Ortsgemeinde eine Gutschrift von 267 € erhalten habe.

 

Top 3. Nachwahl zum Haupt- und Finanzausschuss

  1. a) Der Ortsgemeinderat beschließt, dass offene Abstimmung erfolgt.
  2. b) Der Ortsgemeinderat wählt in den Haupt- und Finanzausschuss als stellvertretendes Mitglied für Herrn Georg Theobald (Nachrücker für Volker Lamprecht): Herrn Falk Hahn

Abstimmungsergebnis:

  1. a) 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
  2. b) 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

Top 4. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Nörtershausen

Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf einer neuen Straßenreinigungssatzung zu.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

Top 5. Neubau des Bürgerzentrums Nörtershausen; Beratung und Beschlussfassung über

  1. a) die aktuelle Planung
  2. b) den Kostenrahmen
  3. c) die Einreichung eines I-Stock-Förderantrags zum Bau des neuen Bürgerzentrums Nörtershausen

 

Herbert Ternes erläutert in einer Präsentation die Historien des bestehenden Saales, sowie die Entstehung und Entwicklung des Planes zum neuen Bürgerzentrum in Nörtershausen.

Eine Sanierung des bestehenden Saales ist gemäß Gutachten nicht rentabel und nur mit erheblichem Finanzaufwand möglich.

Die Synergieeffekte durch den Neubau des Bürgerzentrums werden die Betriebs- und Folgekosten für jetzt drei Gebäude (DGH, Gemeindebüro, Wohnhaus Hauptstraße 56) mit der integrierten „Ein-Gebäudelösung“ deutlich gesenkt.

Fazit:

Es gibt z. Z. keine erkennbare Alternative zum Neubau des Bürgerzentrums. Die Zinsen am Kapitalmarkt sind auf einem sehr niedrigen Stand. Die hohe Priorität eines Neubaus wird auf allen Verwaltungsebenen: Verbandsgemeinde, Kreisverwaltung und ADD befürwortet. Damit sind die Chancen auf eine Zuwendung aus dem I-Stock deutlich gewachsen.

Erst nach dem Entscheid über die Förderung aus dem I-Stock liegen belastbare Zahlen vor. Die Auswirkung auf den Haushalt und die Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde müssen danach bewertet werden.

 

Georg Theobald beantragt im Namen der CDU-Fraktion, die Beschlussfassung zu

Tagesordnungspunkt 5b) zu vertagen und auf einer Sondersitzung in der 35. Kalenderwoche zu behandeln. Der Bürgermeister wird gebeten, die Verbandsgemeinde zu ersuchen, einen Vertreter zu entsenden, der Auskunft zu folgenden Fragen geben kann:

  1. Wie wirken sich die Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Finanzierung des Bürgerzentrums Nörtershausen sowie die Abschreibungen prognostisch auf den Finanzhaus-halt der Gemeinde und die freie Finanzspitze aus?
  2. Welche Maßnahmen muss die Ortsgemeinde ergreifen, um zu verhindern, dass die Genehmigung zur Aufnahme von Investitionskrediten künftig (teilweise) versagt wird?
  3. Wird die Ortsgemeinde Ausgaben für freiwillige Aufgaben kürzen müssen?

 

Er erklärt, dass die CDU-Fraktion geschlossen hinter dem Projekt „Neubau Bürgerzentrum Nörtershausen“ stehe und alle vertretbaren Maßnahmen zur Förderung des Projektes ergreife.

Die CDU-Fraktion habe Bedenken zu den Auswirkungen der Kreditaufnahme auf kommende Haushaltsplanungen. Auch wenn eine sichere Prognose zu den finanziellen Belastungen nicht erwartet werden könne, sollte der Versuch unternommen werden, weitere Informationen zu erhalten. Aus den v.g. Gründen sehe die Fraktion momentan keine verlässliche Entscheidungsgrundlage.

 

Die FWG-Fraktion erwidert, dass ein genaueres Zahlenwerk zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Auch eine Vertagung des Beschlusses um zwei Wochen könne keine andere Entscheidungsgrundlage bieten. Zudem bestünde nach dreijähriger Planung eine ausreichende Entscheidungsreife. Bezüglich der angespannten Haushaltssituation habe die Verbandsgemeinde bereits Anregungen zur Verbesserung der Einnahmen der Ortsgemeinde unterbreitet.

 

Ortsbürgermeister Kreber stellt den Vertagungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Der Antrag wurde somit abgelehnt.

 

Im Folgenden beschließt der Ortsgemeinderat die Punkte 5a „Entwurfsplanung“, 5b „Kostenrahmen“ und 5c) „Einreichung eines I-Stock-Förderantrags“ wie folgt:

  1. a) 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen
  2. b) 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
  3. c) 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.

 

Top 6. Bündelausschreibung „Kommunaler Strombedarf“; Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

 

Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beschließt:

  1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Stromvertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein GmbH zum 31.12.2019 zu kündigen.
  2. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung zur Deckung des gesamten Strombedarfes der Ortsgemeinde Nörtershausen zum 01.01.2020 vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen. Die Ausschreibung erfolgt unter Teilnahme an der Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.
  3. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zur Durchführung der Stromausschreibung zu bevollmächtigen.

 

 

Top 7. Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Nörtershausen

Die Ortsgemeinde Nörtershausen beschließt, dem Bauantrag nicht zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch zu versagen.

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

 

Top 8. Dorfgemeinschaftshaus Pfaffenheck;

Information zur Außendämmung des Dorfgemeinschaftshauses in Pfaffenheck

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Fachingenieure bei einer nachträglichen Dämmung der Außenwände des Dorfgemeinschaftshauses Pfaffenheck eine Einsparung von 328 Litern Heizöl pro Jahr errechnet habe. Bei einem jährlichen Verbrauch von 4.000 bis 6.000 Litern Heizöl sei dies keine enorme Ersparnis, weshalb die Fassaden-Sanierungsarbeiten ohne Außendämmung ausgeschrieben wurden.

 

 

 

Top 9. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nörtershausen;

Beratung und Beschlussfassung über die Benennung eines Arbeitskreises zur Erstellung einer neuen Friedhofssatzung und zur Erarbeitung der Eckpunkte

Der Gemeinderat beschließt, einen Arbeitskreis zur Erstellung einer neuen Friedhofssatzung und zur Erarbeitung der Eckpunkte zu benennen. Der Arbeitskreis besteht aus:

Alfred Bialas, Gerd Vogel, Norbert Bildhauer, Franz Schmitz und Ursula Wagner.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

 

 

Top 10. Verschiedenes

1) Gefahrenverhütungsschau Kindergarten Nörtershausen;

Ortsbürgermeister Kreber möchte eine Sitzung des Bauausschusses zur Begehung des Kindergartens in Nörtershausen terminieren. Bei der Gefahrenverhütungsschau am10.05.2017 seien Mängel festgestellt worden, die bis zum 30.11.2017 behoben werden müssten.

Zudem sei die Betriebserlaubnis des Kindergartens von bisher 54 auf 62 Kinder zum15.08.2017 unter bestimmten Auflagen der Lebensmittelüberwachung erhöht worden.

 

2) Dorfgemeinschaftshaus Nörtershausen;

Der Ortsgemeinderat erteilt einem anwesenden Zuhörer das Wort. Um einen ungeplanten Anstieg der Baukosten während der Bauzeit des Dorfgemeinschaftshauses in Nörtershausen zu vermeiden, schlägt dieser vor, einen Generalunternehmer mit einer Festpreisvereinbarung zu beauftragen.

 

3) Jugendraum Pfaffenheck;

Herbert Ternes erkundigt sich nach der Öffnung des Jugendraumes in Pfaffenheck an Wochenenden. Georg Theobald teilt mit, dass die bisherige Aufsichtsperson den Jugendraum künftig leider nicht mehr betreuen könne, weshalb eine Umstrukturierung notwendig würde. Demnächst fände ein Gespräch mit dem Vorstand statt, bei dem die Öffnungszeiten neu geregelt werden könnten.

 

4) Gemeindegebiet;

Der Vorgang „Gemeindegebiet Nörtershausen/ Pfaffenheck“ befände sich zur Prüfung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel.

 

 

Müllabfuhrtermine

Do. 07.09.17, Biomüll

Di.  12.09.17, Gelber Sack,

Do. 14.09.17, Papiermüll,

Do. 21.09.17, Biomüll,

Do. 28.09.17, Restmüll.

 

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die nächste Sprechstunde findet wie gewohnt, am Freitag, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Gemeindebüro statt.

 

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie gewohnt unter:

Hauptstraße 56a, 56283 Nörtershausen,

Telefon: 02605 – 847477,

Fax: 02605 – 847478,

E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,

oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister