Pressemitteilung 36/2023 (04.09. – 10.09.2023) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Der Ortsbürgermeister informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 22.08.2023 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Bürgerzentrum Nörtershausen statt. Zu dieser Sitzung waren erstaunlich viele interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger aber auch auswärtige Gäste gekommen. Auch unsere Verbandsbürgermeisterin war anwesend und begleitete diese Ratssitzung. Im Ergebnis war die Sitzung erfolgreich und es konnten eine ganze Reihe Tagesordnungspunkte abgearbeitet werden. Hier nun einige Notizen aus der Sitzung:

Top 1.: Einwohnerfragestunde;

Seitens der Anwohner wurden Fragen zu folgenden Themen gestellt:

– Baugebiet Klosterheck II und Radwegenetz

Hier wurde vom Ortsbürgermeister auf die Tagesordnung verwiesen.

– Glasfaserausbau in Pfaffenheck

Die Arbeiten dauern noch an und werden voraussichtlich in Nörtershausen im Oktober fertig.

Top 2.: Mitteilungen aus der Verwaltung;

Ortsbürgermeister Kreber informiert über folgende Themen:

  • Werbemaßnahmen der Firma bejulo wegen PV-Anlagen
  • Informationen zur Firma WindRat

Top 3.: Radwegenetz und Bericht über das Gespräch mit dem Radwegeplaner sowie Beratung und Beschlussfassung über die Sondierung für das Gemeindegebiet;

Ratsmitglied Georg Theobald berichtet über das Gespräch mit dem Planungsbüro vom 7. Juni 2023 und begründet die Beschlussvorschläge mündlich.

Der Rat der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck beschließt:

  1. Der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel wird vorgeschlagen die Radwegeplanung des Landkreises Mayen-Koblenz für das Verbandsgemeindegebiet zu konkretisieren.
  2. Das Planungsbüro Stadt-Land-Plus wird mit einer „qualifizierten Routenfindung“ für eine Radwegverbindung zwischen Nörtershausen und der Mosel beauftragt.
  3. Das Planungsbüro Stadt-Land-Plus wird beauftragt, eine Stellungnahme zur seitens des LBM ins Auge gefassten Radwegeverbindung zwischen Udenhausen und Nörtershausen zu erstellen.

Abstimmungsergebnis:

1. Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0; 2. Ja 10 Nein 5 Enthaltung 2; 3. Ja 11 Nein 4 Enthaltung 2

Top 4.: Hochwasser-/Starkregenvorsorgekonzept; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes;

Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beschließt:

  1. den Auftrag für die Erstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept an die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner GmbH, Thür, zum Honorar in Höhe von 14.813,52 € (Brutto) zu vergeben. Der Gemeindeanteil beträgt 1.481,36 €
  2. die Stellung eines Zuwendungsantrages

Abstimmungsergebnis: a. Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0; b. Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0.

Top 5.: Erweiterungsbau KiTa Nörtershausen; Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Heizungsinstallation

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Firma Schüller, Heizung-/Sanitär-/Klima- und Schwimmbadtechnik, Kottenheim, mit der Heizungsinstallation zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt 92.159,65 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Abstimmungsergebnis: a. Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0

Top 6.: Baulandmobilisierung; Antrag der CDU-Fraktion über die Beratung und Beschlussfassung die Verbandsgemeinde, um Prüfung von Baugeboten und Änderungen der Bebauungspläne zu bitten;

Die Ortsgemeinde Nörtershausen-Pfaffenheck ist seit Jahren bestrebt, Baugrundstücke zu aktivieren. Die Versuche, dies durch Bebauungspläne zu erreichen hatten bisher keinen Erfolg. Im August 2021 wurden zwei Verfahren nach § 13b BauGB angehalten. Das im Dezember 2022 eingeleitete dritte 13b-Ver­fahren dürfte nach dem Urteil des BVerwG vom 18. Juli 2023 (4 CN 3.22) keinen Erfolg haben. Will die Ortsgemeinde also rasch Bauland aktivieren, ist sie auf andere Instrumente angewiesen. Die CDU-Fraktion hat seit Juni 2022 mehrere Vorschläge gemacht, denen sich die Mehrheitsfraktion bisher nicht anschließen konnte. Aus unserer Sicht sollten die Vorschläge nach dem genannten Urteil und nach der Besprechung vom 30. Mai 2023 überdacht werden. In dieser Besprechung hat sich der Vertreter der Verbandsgemeinde etwa durchaus offen in Bezug auf Baugebote gezeigt.

Der Rat der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck beschließt,

1.die Verbandsgemeinde aufzufordern,

      a.    zu prüfen, ob es rechtens ist, den Eigentümern der in Anlage I gekenn­zeichneten Grund-

            stücke ein Bau­ge­bot aufzuerlegen, nach dem die Grundstücke innerhalb von 4 Jahren

            entspre­chend dem einschlägigen Bebauungsplan zu bebauen sind.

  • zu prüfen, ob ein Baugebot für das Areal des „Deutschen Waldes“ in Pfaffenheck rechtlich möglich ist;

2. die Verbandsgemeinde zu bitten, bis zur Ratssitzung am 7. November 2023 zu prüfen, ob es außer dem Bereich der geplanten Änderung des Bebau­ungsplans „Hauptstraße – Schulstraße – Auf dem Bungert“ weitere Bereiche in beiden Orten gibt, in denen durch Verschiebung der hinteren Baugrenze eine Bebauung in zweiter Reihe ermöglicht werden kann.

Abstimmungsergebnis: 1a.) Ja 9, Nein 5, Enthaltung 3; 1b.) Ja 14, Nein 0, Enthaltung 3;

                                      2) Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0.

Top 7.: Bauleitplanung Klosterheck II; Beratung und Beschlussfassung über die Bildung von Teilbereichen;

Ratsmitglied Georg Theobald erläutert den Sachverhalt und beantwortet die dazugehörigen Fragen der Ratsmitglieder.

Der Rat der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck beschließt,

Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets „Klosterheck II“ soll im laufenden Bauleitverfahren in zwei Teilgebiete gegliedert werden:

  1. Für den westlichen Teil der Parzelle Flur 1, Nr. 137, in Pfaffenheck, beginnend an einer gedachten Linie, die etwa 10 m westlich der vorhandenen Wohngebäude verläuft, bis zur westlichen Plangrenze ist ein Sondergebiet „Pferdehaltung“ geplant; in diesem Bereich ist Wohn­bebauung ausgeschlossen.
  2. Für den Teil östlich dieser Linie ist die Festlegung als Dorfgebiet oder als dörfliches Wohngebiet vorgesehen.

Abstimmungsergebnis: 1.) Ja 14, Nein 1, Enthaltung 2; 2.) Ja 12, Nein 2, Enthaltung 3.

Top 8.: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nörtershausen: Beratung und Beschlussfassung über die Priorisierung und die Streichung von Wohnbauflächen in den Ortsteilen Nörtershausen und Pfaffenheck;

Ortsbürgermeister Paul Kreber berichtet über die bisherigen Entwicklungen im Flächennutzungsplan. Es können einige Flächen als Wohnbauflächen rausgenommen werden, da sich an den besagten Flächen jahrelang nichts an der Situation verändert hätte. Frau Laymann ergänzt, dass es kein Anrecht auf Höchst- oder Mindestflächen gäbe. Das Ziel sei, eine faire Aufteilung unter allen Gemeinden der Verbandsgemeinde. Es wurde sich darauf verständigt, die drei Gebiete „Große ‚Wiese“; „Klosterheck II“ und „Im unteren Flürchen“ dementsprechend auch in dieser Reihenfolge zu Priorisieren und dies dem Ortsbürgermeister für die Verhandlung mitzugeben.

Der Ortsgemeinderat beschließt:

  1. der Verbandsgemeinde folgende Flächen im Flächennutzungsplan zu streichen:
  2. sowie folgende Priorisierung von Wohnbauflächen:
    1. große Wiese Pos.11.4
    1. Klosterheck II Pos. 11.5
    1. Im unteren Flürchen Pos. 11.2

Abstimmungsergebnis: Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Ja 15, Nein 1, Enthaltung 1. 

Top 9.: Wohnplatz Pfaffenheck; Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Verbandsgemeinde die Schritte zur Bildung einer Planungsgemeinschaft mit der Stadt Boppard aufzuzeigen;

Ortsbürgermeister Paul Kreber erläutert die Teilung von dem Ortsteil Pfaffenheck auf die Stadt Boppard und die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel. Ratsmitglied Georg Theobald berichtet, dass es bisher drei gescheiterte Versuche einer Angliederung gab.

Auch wenn die Eingliederung Ziel der Ortsgemeinde bleibt, sollten andere Möglichkeiten geprüft werden, um zu verhindern, dass der Bereich des Wohnplatzes ohne effektive Beteiligung der Ortsgemeinde überplant wird. Eine solche Möglichkeit bietet § 205 BauGB. Danach können sich Kommunen zu einem Planungsverband zusammenschließen, um durch eine gemeinsame Bauleitplanung den Ausgleich verschiedener Belange zu erreichen. Die Voraussetzung für die Bildung einer Planungsgemeinschaft dürften hier vorliegen, da die Planungsansätze der Stadt Boppard für den Wohnplatz auf Grund der räumlichen Entfernung von den Vorstellungen der Ortsge­meinde abweichen dürften.

Der Rat der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck beschließt,

die Verbandsgemeinde zwecks Vorbereitung eines Gesprächs zwischen dem Stadtbürgermeister von Boppard und unserem Ortsbürgermeister zu bitten, die Verfahrensschritte zur Bildung eines Planungsverbands i.S.v. § 205 BauGB mit der Stadt Boppard und der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel für eine gemeinsame Bauleitplanung im Bereich „Wohnplatz Pfaffen­heck“ aufzuzeigen.

Abstimmungsergebnis: Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0.

Top 10.: Dorfautomaten, Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von Dorfautomaten an den bereits beschlossenen Standorten;

Ortsbürgermeister Paul Kreber erörtert die Sachlage. Aus der Diskussion im Ortsgemeinderat ergeben sich noch viele ungeklärte Fragen in Bezug auf die Aufstellung des Dorfautomaten (Verkehrssicherungspflicht, Zahlung Strompreises …). Dazugehörige Fragen sollen bis zum 25.08.2023 12:00 Uhr bei dem Ortsbürgermeister Paul Kreber eingereicht werden. Weiterhin verständigt man sich daraufhin, die bisherige Mustervereinbarung den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beschließt den Tagesordnungspunkt 10 von der Tagesordnung abzusetzen.

Abstimmungsergebnis: Ja 5, Nein 4, Enthaltung 8.

Top 11.: Haushaltsgenehmigung 2023, Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Nebenbestimmungen;

Mit dem o.g. Bescheid wurde der Haushalt´23 der Ortsgemeinde Nörtershausen-Pfaffenheck unter zwei Bedingungen genehmigt. Bedingung 1 schreibt die zwin­gen­de Erhöhung von Steuerhebesätzen im kommenden Haushaltsjahr vor. Bedin­gung 2 schränkt kreditfinanzierte Ausgaben massiv ein. Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel hat namens der Ortsge­meinde bereits Widerspruch erhoben, diesen allerdings nicht beschränkt.

Der Ortsgemeinderat sollte nochmals förmlich klarstellen, dass Widerspruch erhoben werden soll und dass die Eilentscheidung mitgetragen wird.

Der Rat der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck beschließt:

Die Ortsgemeinde widerspricht dem Bescheid des Landkreises Mayen-Koblenz vom 11. Juli 2023.

  1. Der Widerspruch wird auf die beiden Bedingungen (Seite 6 f. des Bescheids) beschränkt.
  2. Die Eilentscheidung, den Widerspruch vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist zu erheben, wird nicht beanstandet.
  3. Die Verbandsgemeinde wird aufgefordert, den bereits erhobenen Widerspruch im Sinne von Nummer 2 zu beschränken.
  4. Es wird eine(n) Fachanwalt(in) für Verwaltungsrecht mit der Begründung des Wider­spruchs und der Führung des Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

1) Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0 

2) Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0 

3) Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0 

4) Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0 

5) Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0 

Top 12.: Verschiedenes:

Über folgende Inhalte wurde informiert:

  • Begehung der Versorgungswege mit der Deutschen Bahn
  • Ausbaustand Friedhof
  • Brunnenfest am Wochenende
  • Nutzung des Jugendraumes

Wie Sie sehen können, war dies eine alles in allem eine umfangreiche Gemeinderatssitzung mit wesentlichen Themen, die uns alle betreffen. Wichtig dabei ist, dass die gemeinsame Arbeit in den Gemeindegremien zu den richtigen Ergebnissen führt, damit unsere Ortsgemeinde für eine gute Zukunft aufgestellt bleibt.

In diesem Sinne kommen Sie bitte gut und gesund durch die nächste Woche.

Sportfest des FC Nörtershausen-Udenhausen

Am Wochenende, vom 08. bis 10.09.2023, findet auf den Sportplatz in Nörtershausen das Sportfest des FC Nörtershausen/ Udenhausen statt. In diesem Jahr wird der FC N/U wieder Ausrichter zahlreicher Spiele und Turniere sein. Es beginnt mit dem Spiel unserer A-Jugend gegen Horchheim um 18:30 Uhr. Einzelheiten und Programme dazu finden Sie auf der Homepage des FC NU. Über eine rege Beteiligung würden sich die Verantwortlichen sehr freuen. Für Unterhaltung, Spaß und Verpflegung ist in Nörtershausen und vor allem beim FC N/U erfahrungsgemäß bestens gesorgt. Wir sehen uns!

Fundsache

Nach dem Brunnenfest ist ein Regenschirm liegengeblieben.

Der Eigentümer kann sich diesbezüglich, während der Öffnungszeiten, bei der Gemeindeverwaltung melden. Falls niemand sich meldet, wird der Schirm als Fundsache an die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel weitergeleitet.

Müllabfuhrtermine

Do. 14.09.23, Biomüll
Do. 21.09.23, Restmüll
Di.  26.09.23, Gelber Sack
Do. 28.09.23, Biomüll

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Im Regelfall ist die Gemeindeverwaltung täglich für Sie geöffnet. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht sowie die Erreichbarkeit zu hinterlassen. Oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gelbe Säcke gibt es in Nörtershausen, vor der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 56 und in Pfaffenheck, bei unserer Beigeordneten Marion Graf im Bleidenberger Weg 21.

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Bürgermeisters findet jeweils freitags, in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in der Gemeindeverwaltung, Bürgerzentrum Nörtershausen statt. Damit wir die Termine koordinieren können, teilen Sie uns Ihren Gesprächswunsch bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung mit.

Erreichbarkeit:

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Sie erreichen die Gemeindeverwaltung unter:

Hauptstraße 56
56283 Nörtershausen,
Telefon: 02605 – 847477, Gemeindeverwaltung
Telefon: 02605 – 847478, Ortsbürgermeister
E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,
oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister