Pressemitteilung 21/2019 (20.05. – 26.05.2019) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Nachdem der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Vergabe für die ausgeschriebenen Gewerke am neuen Bürgerzentrum beschlossen hat, wird es voraussichtlich Anfang bis Mitte Juni losgehen. Dabei frage ich mich, ob es nicht schön wäre, wenn unser neuer Saal nicht unter dem Arbeitstitel Bürgerzentrum läuft, sondern einen eigenen Namen bekommen sollte.

Einen Namen, der einen Bezug zu unserem Ort und seinen Menschen hat. Einige Vorschläge sind schon notiert. Wie zum Beispiel: Luhbockhalle, Luhbocksaal, Lubockscheune, Tenne, Scheune oder Neuer Saal. Ich möchte Sie alle auffordern sich an einer eventuellen Namensfindung zu beteiligen. Bitte teilen Sie uns Ihre Ideen mit. Ich denke, wir werden einen Wettbewerb daraus veranstalten und am Ende einen Preis ausloben. Gewertet werden aber nur Vorschläge von Mitgliedern unserer beiden Gemeinden. Daher teilen Sie uns Ihren Vorschlag unter Angabe des Namens und der Adresse mit. Am Ende, das soll der 30. Juni 2019 sein, werden wir von der Gemeindeverwaltung uns den Vorschlägen annehmen und die meistgenannten Namen in einer Endausscheidung auswählen und vom Gemeinderat beschließen lassen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger an dieser Aktion beteiligen.

In diesem Sinne, kommen Sie gut durch die nächste, höchst spannende Woche.

 

Geänderter Termin für das Sportfest des FC N/U

Wegen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.20119 und der damit verbundenen Personalsituation hat der Sportverein sich entschieden das Sportfest um eine Woche nach hinten zu verschieben. Bei den Wahlen werden doch eine ganze Reihe Wahlhelfer benötigt, die teilweise auch zur Unterstützung beim Sportfest geplant waren. Das Sportfest findet nun vom Samstag, 01.06. bis Montag 03.06.2019, auf dem Sportplatz in Nörtershausen statt. Bitte beachten Sie die Ankündigungen des Sportvereins, dem ich auf diesem Wege danken möchte und ich wünsche allen Beteiligten ein gutes Gelingen.

 

Notizen aus der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019

 

Bürgerzentrum Nörtershausen;
Beratung und Beschlussfassung über folgende Auftragsvergaben:
a) Rohbauarbeiten
b) Gerüstbau
c) Zimmererarbeiten
d) Dachdeckerarbeiten

Der Ortsgemeinderat beschließt:

  1. Die Fa. Heimo-Bau, Dörth, mit den Rohbauarbeiten zu beauftragen.
  2. Die Fa. Kauer, Kirchberg, mit den Gerüstarbeiten zu beauftragen.
  3. Die Fa. Klippel&Batz, Maisborn, mit den Zimmerarbeiten zu beauftragen.
  4. Die Fa. Hofmann, Kobern-Gondorf, mit den Dachdeckerarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

 

Position der Ortsgemeinde Nörtershausen zu den geplanten Windkraftanlagen in der Gemarkung Niederfell;
Beratung und Beschlussfassung über ein Positionspapier

Der Ortsgemeinderat beschließt das Positionspapier zu den geplanten Windkraftanlagen in der Gemarkung Niederfell in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Erläuterungen zur Beratung und Beschlussfassung:

Georg Theobald erläutert das im Haupt- und Finanzausschuss erarbeitete Positionspapier zu den geplanten Windkraftanlagen in der Gemarkung Niederfell.

Nach eingehender Diskussion einigt sich der Ortsgemeinderat darauf, das Positionspapier in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Ortsbürgermeister Kreber teilt mit, das Positionspapier auch an die anderen Ostgemeinden sowie die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel weiterzuleiten und es im Mitteilungsblatt „Rhein-Mosel INFO“ zu veröffentlichen.

 

Information zu den Problemen bei der Umsetzung der synodalen Beschlüsse des Bistums Trier auf dem Weg zur „Pfarrei der Zukunft“

Ortsbürgermeister Kreber erteilt Norbert Bildhauer das Wort und bittet ihn um Information, inwieweit Nörtershausen und Pfaffenheck durch die Umsetzung der synodalen Beschlüsse betroffen sein könnte.

Norbert Bildhauer erläutert die künftige Neustrukturierung der Pfarreien und Kirchengemeinden innerhalb des Bistums Trier ab 01.01.2020, welche insbesondere aufgrund schwindender personeller sowie finanzieller Ressourcen des Bistums Trier notwendig geworden sei.

Das Vermögen der Kirchengemeinden gehe nach der Umsetzung der synodalen Beschlüsse auf die „Pfarrei/Kirchengemeinde der Zukunft“ über, welche ihren Verwaltungssitz künftig in Ochtendung haben werde.

Weitere mögliche Folgen sind unter Umständen die Profanierung, Schließung und Fremdnutzung von Kirchengebäuden, das Angleichen der derzeitigen Pfarreigrenzen an politische Grenzen sowie das Fehlen von direkten Ansprechpartnern vor Ort.

Von Seiten der Ratsmitglieder wird angeregt, den Kirchplatz vor der Umsetzung der Beschlüsse sanieren zu lassen.

Der Vorsitzende bittet darum, zu überlegen, wie die Kirchengemeinde insbesondere durch praktische Hilfe unterstützt werden könne. Er beabsichtige den Punkt im zweiten Halbjahr 2019 erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Bauangelegenheiten;
Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Abweichung nach § 36 Baugesetzbuch zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Erläuterungen zur Beratung und Beschlussfassung:

Ortsbürgermeister Paul Kreber beantragt, die Nichtöffentlichkeit zur Erläuterung des Sachverhaltes herzustellen (s. Anlage 1). Nach nichtöffentlicher Beratung erfolgt die Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung.

 

Verschiedenes

K 71;

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Kreisverwaltung um Korrektur der tatsächlichen Nutzungsart der K 71 in Pfaffenheck gebeten habe. Er werde die Angelegenheit mit der zuständigen Sachbearbeiterin abklären und in einer der nächsten Sitzungen erneut aufgreifen.

Termine;

Am 22.05.2019 findet um 19:00 Uhr eine nichtöffentliche Ortsgemeinderatssitzung statt.

Schöffenwahl 2018;

Der Vorsitzende teilt auf Nachfrage mit, dass er nicht über das Ergebnis der Schöffenwahl 2018 informiert worden sei.

Dank;

Georg Schneider bedankt sich im Namen der FWG-Fraktion bei den Ratsmitgliedern, dem Ortsbürgermeister sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel für die konstruktive Arbeit in der vergangenen Legislaturperiode.

Diesem Dank schließt sich Georg Theobald seitens der CDU-Fraktion an.

Auch Paul Kreber bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Er hoffe, die anstehenden Projekte auch künftig fortführen zu können.

 

Positionspapier zu den geplanten Windkraftanlagen (WKA) in Niederfell

Foto: P. Kreber

Der Gemeinderat Nörtershausen hat in seiner Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019 folgendes Positionspapier beschlossen:

Die Ortsgemeinde Nörtershausen-Pfaffenheck spricht sich gegen die geplante Errichtung von fünf WKA in der Gemarkung Niederfell aus.

Sie ist sich der Bedeutung der erneuerbaren Energien für das Gemeinwohl bewusst. Die Ortsgemeinde unterstützt die Energiegewinnung aus nicht-fossilen Brennstoffen und wird das neue Bürgerzentrum in Nörtershausen mit Holzpellets beheizen. Aus ihrer Sicht muss die Förderung regenerativer Energiegewinnungsformen aber in Einklang mit dem Schutz anderer wichtiger Interessen stehen. Dazu zählen in erster Linie die Selbstverwaltungshoheit der Gemeinde und die Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger. Daneben ist es der Orts­gemeinde ein besonderes Anliegen, die Natur und das Landschafts­bild der unmittelbaren Heimatregion zwischen Mosel und Rhein zu schützen. Die WKA berühren diese Belange.

Der Ausgleich zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und anderen schutzwürdigen Belangen erfordert eine überörtliche, am besten eine überregionale Planung. Vor diesem Hintergrund hat die Ortsgemeinde kein Verständnis dafür, dass die Landesregierung dieser Planungsnotwendigkeit seit Jahren nicht nachkommt und damit dem Wildwuchs an WKA Vorschub leistet.

Es ist die Absicht der Ortsgemeinde, diesen Wildwuchs im Vorderhunsrück zwischen Rhein und Mosel zu verhindern. Da sie selbst nur im Rahmen ihrer kommunalen Rechte ver­fahrensbefugt ist, wird die Ortsgemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die sich gegen die WKA wenden. Sie befürwortet die Gründung einer Vereinigung zur Förderung des Naturschutzes im Vorderhunsrück. Eine solche Vereinigung könnte die Einwände gegen die jetzt geplanten WKA bündeln. Nach der entsprechenden Anerkennung kann sie später selbständig gegen Verletzungen des Naturschutzes vorgehen

Die Ortsgemeinde steht den geplanten WKA auch deshalb kritisch gegenüber, weil sie aus ihrer Sicht rechtlich bedenklich sind.

Sie sieht das interkommunale Rücksichtnahmegebot verletzt. Es ist nicht hinzunehmen, wenn eine Ortsgemeinde aus dem Betrieb der WKA sämtliche Vorteile zieht, während die umliegenden Ortsgemeinden nur Nachteile haben. Neben der Beein­trächtigung der Grundstückspreise durch die unschöne Aussicht auf die WKA ist die Erhöhung der Verkehrsbeeinträchtigung in der Bauphase und durch Kontrollfahrten zu nennen. Rechtlich ergeben sich gewichtige Beeinträchtigungen der städtebaulichen Entwicklung in der Ortsge­meinde. Diese hatte um eine Änderung des Flächen­nutzungsplans zwecks Ausweisung eines neuen Mischgebiets in Nörtershausen und eines kleinen Wohngebiets in Pfaffenheck gebeten. Auf Grund der WKA ist es fraglich, ob diese Planungen umsetzbar sind. Insbe­sondere scheint es aussichtslos, Wohngrundstücke mit Blick auf die WKA anzubieten.

Die WKA verstoßen aus Sicht der Ortsgemeinde gegen den Artenschutz (§ 44 BNatSchG). Am geplanten Standort sind – wie Wanderer und Radfahrer berichten – be­sonders geschützte Tierarten anzutreffen. Genannt wurden Haselmaus, Rotmilan und Wespenbussard. Die Berichte sind nachvollziehbar, da die Tiere im fraglichen Bereich geeignete Gegebenheiten vorfinden. Die Haselmaus bevorzugt Sträucher, Waldrand- und Saumstrukturen, der Rotmilan ein Mosaik aus Wirtschaftsflächen und bewaldeten Gebieten und der Wespenbussard findet dort ein ausreichendes Nahrungsangebot.

Die WKA dürften ferner gegen die Landesverordnung (LVO) über das „Landschafts­schutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ vom 17. Mai 1979 verstoßen. Der danach zur Errichtung baulicher Anlagen erforderlichen Genehmigung steht entgegen, dass die WKA in den Schutzzweck der Verordnung eingreifen und kein Ausgleich möglich ist. Schutzzweck der LVO ist die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Moseltales als Kulturlandschaft (Terrassenmosel) und seiner Seitentäler. Beides wird durch die Errichtung von fünf 250 m hohen WKA an einem exponierten Standort zerstört. Die Beeinträchtigung des Schutzzwecks ist relevant, da der fragliche Bereich weder bebaut noch durch vergleichbare Anlagen vorbelastet ist. Zudem liegt er an der Hangkante zum Moseltal und zu den naturnahen Seitentälern des Aspeler und des Oberfeller Bachs.

Die Ortsgemeinde geht davon aus, dass der Transport der Bauteile der WKA über die Kreisstraße von Pfaffenheck nach Oberfell erfolgen soll. Sollte wegen der Größe der Bauteile und der Radien der Straße der innerörtliche Gehweg genutzt werden müssen, sieht die Ortsgemeinde darin eine genehmigungs­pflichtige Sondernutzung, zu der sie ihr Einvernehmen nicht erteilen wird (§ 34 Abs. 1 LStrG).

Abschließend appelliert die Ortsgemeinde an die Verbandsge­meinde, die geplanten WKA zum Anlass zu nehmen, in einem erneuten Anlauf Vorrangflächen für WKA im Flächennutzungsplan auszuweisen. So wäre ge­währleistet, dass WKA künftig nur an Stellen errichtet werden, für die eine Interessenabwägung erfolgt (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).

  

Müllabfuhrtermine

Di.  04.06.19, Gelber Sack,

Do. 06.06.19, Restmüll

Fr.  14.06.19, Biomüll,

Fr.  21.06.19, Papiermüll.

 

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die nächste Sprechstunde findet, am Freitag, wie gewohnt, von 17 bis 18 Uhr, im Gemeindebüro statt.

Paul Kreber, Ortsbürgermeister

 

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie gewohnt unter:

Friedhofsweg 6,

56283 Nörtershausen,

Telefon: 02605 – 847477,

Fax:       02605 – 847478,

E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,

oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister