Öffentliche Bekanntmachung-Vollstreckungsgericht

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Mittwoch, 12.10.2022 um 10:00 Uhr

Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14,
56068 Koblenz
Raum 49, Sitzungssaal

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Nörtershausen zu je 1/2 an
Gemarkung: Nörtershausen
Flur, Flurstück: Flur 2, Flurstück 52/4
Wirtschaftsart u. Lage: Gebäude und Freifläche Auf Rödern 1, 646 m²
Blatt: 1397
Laut Verkehrswertgutachten handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit angebauter Doppelgarage.

Verkehrwert: 353.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 15.12.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, machen der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.