Pressemitteilung 02/2022 (10.01. – 16.01.2022) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Der Ortsbürgermeister informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, kaum im neuen Jahr angekommen, wurden nicht nur wir von dem plötzlichen und starken Wintereinbruch überrascht. Die Vorbereitungen für den Winterdienst (z.B: am Traktor das Räumschild und den Granulatstreuer montieren) waren zwar abgeschlossen, aber derzeit muss der Winterdienst in der Freizeit unseres Gemeindearbeiters geleistet werden. Dadurch ist er zeitlich sehr stark eingeschränkt. Dennoch, so kann ich an der Resonanz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger feststellen, hat unser Daniel einen sehr guten Job abgeliefert. Leider verfügen wir nicht über die Anzahl von Personal und Gerät, um alle Straßen und Straßenteile freizuhalten. Daher wurden in Absprache mit den gemeindlichen Gremien Schwerpunkte festgelegt, die priorisiert geräumt und bestreut werden. Dazu gehört beispielsweise der Fußweg entlang der Hunsrückhöhenstraße, damit die Benutzer der Linienbusse (Kinder, Jugendliche, Berufstätige u.s.w.) die Haltestellen sicher erreichen, außerdem Durchfahrtsstraßen und besonders problematische Straßenstellen wie scharfe Kurven in Gefällstrecken und starke Steigungen. Es ist nicht möglich, dass das gleichzeitig in beiden Ortsteilen durchgeführt werden kann. Deshalb hat die Gemeinde eine Satzung erstellt, die die Anwohner verpflichtet, Gehwege freizuhalten. Auch wir von der Gemeindeverwaltung sind bemüht, unserer Verpflichtung in ausreichendem Maße nachzukommen. Aber auch wenn durch den Gemeindearbeiter geräumt wird, gibt es Klagen, weil sich vor den Grundstücken schon mal etwas Schnee anhäuft. Sie sehen: es allen Menschen recht zu tun, ist und bleibt eine Kunst, die niemand beherrscht. Ich bitte Sie daher um Verständnis in dieser Angelegenheit. In keinem Fall ist es akzeptabel, dass sich jemandem das Recht herausnimmt, den Gemeindearbeiter zu beschimpfen. Das nehme ich nicht ohne Weiteres hin. Wer das besser kann, ist herzlich eingeladen, uns in dieser Sache zu unterstützen. Immer wieder kommt es zu Verwirrung, wer denn gerade mit der Räumpflicht dran ist und wo denn zu räumen ist. Grundsätzlich sind vorhandene Gehwege freizuräumen, auch wenn diese auf der anderen Straßenseite liegen. Das sind die Straßenteile, die über einen Bordstein von der Straße abgesetzt sind. Dort, wo keine Gehwege vorhanden sind, sollte ein 1,5 m breiter Streifen entlang des eigenen Grundstücks geräumt werden, so dass ein durchgängig benutzbarer Weg entsteht. Die Räumverpflichtung der Anwohner ist in Jahren mit gerader Jahreszahl dieser Streifen rechts, in Jahren mit ungerader Zahl links, in Richtung der aufsteigenden Hausnummern. Dies ist unabhängig von einer geraden oder ungeraden Hausnummer. Das gilt auch für die nicht bebauten Grundstücke in unseren Orten. Diese werden leider, bis auf wenige löbliche Ausnahmen, deutlich vernachlässigt. Und wenn alle ein wenig vorsichtig sind und mit anpacken, dann kommen wir bestimmt gut und unfallfrei durch die kalte Jahreszeit.

In diesem Sinne kommen Sie bitte gut und gesund durch die nächste Woche.

Nase- und Mundmasken

Ein leidiges Übel sei hier angesprochen. Es ist nicht schön und schon gar nicht hygienisch, wenn auf Wegen und Plätzen oder gar in den Vorgärten und Pflanzbeeten Nase- und Mundmasken herumliegen. Ganz besonders häufig ist das im Bereich von Bushaltestellen festzustellen. Sicherlich kann man mal eine Maske verlieren. Aber ich spreche nicht von einer einzelnen Maske. Scheinbar werden die Masken nach dem Aussteigen aus dem Bus abgenommen und sorglos weggeworfen oder in den Abfallkorb an der Haltestelle gestopft, bis er überquillt und die Masken durch den Wind herumfliegen. Das ist nicht Sinn und Zweck des Ganzen. Die Masken gehören in den Restmüll und das am besten aus Hygienegründen zu Hause in den eigenen. Bitte, liebe Eltern, weisen Sie ihre Kinder an, die Masken mit nach Hause zu nehmen. Wir wollen alle gesund bleiben und uns nicht ekeln. Vielen Dank!

Müllabfuhrtermine

Do. 13.12.22, Restabfall
Do. 20.01.22, Biomüll
Di.  25.01.22, Gelber Sack
Do. 27.01.22, Papier

Weitere Termine

20.01.2022, öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 19:30 Uhr, im BZ Nörtershausen, großer Saal, die Tagesordnung wird in den Aushangkästen und auf der Homepage veröffentlicht.

16.02.2022, öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates, Zeit, Ort und Tagesordnung werden zeitgerecht veröffentlicht.

Fundsache

Im Bereich der Bushaltestelle und Mitfahrerbank in Nörtershausen wurde ein Bluetooth-Kopfhörer gefunden. Dieser kann vom Eigentümer nach terminlicher Vereinbarung im Gemeindebüro abgeholt werden.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist im Regelfall täglich, meist zwischen 10 Uhr und 14 Uhr besetzt. Nur ausnahmsweise kann es sein, dass tageweise einmal niemand im Gemeindebüro anzutreffen ist. Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind

Besuche nach Vereinbarung möglich. Deshalb ist die Möglichkeit gegeben, auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht und die Erreichbarkeit zu hinterlassen. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gelbe Säcke gibt es in Nörtershausen, vor der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 56 und in Pfaffenheck, bei unserer Beigeordneten Marion Graf im Bleidenberger Weg 21.

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Bürgermeisters findet, unter Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung, jeweils freitags, in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung, Bürgerzentrum Nörtershausen statt. Damit wir die Termine koordinieren können, teilen Sie uns Ihren Gesprächswunsch bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung unter:

Hauptstraße 56
56283 Nörtershausen,
Telefon: 02605 – 847477, Gemeindeverwaltung
Telefon: 02605 – 847478, Ortsbürgermeister
E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,
oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister