Pressemitteilung 02 /2023 (09.01. – 15.01.2023) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Der Ortsbürgermeister informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger große Dinge werfen ihre Schatten voraus. Nach zwei Jahren Abstinenz findet die Antoniuskirmes in Nörtershausen wieder statt. Zum ersten Mal steht dafür auch der Saal im neuen Bürgerzentrum (BZ) zur Verfügung. Traditionell wird die Kirmes vom ortsansässigen Fußballverein, dem FC Nörtershausen-Udenhausen ausgerichtet. Die Verantwortlichen haben sich ein vielseitiges Programm einfallen lassen und sie würden sich über eine rege Teilnahme freuen. Ich wünsche der Kirmes viel Erfolg und allen Besuchern viel Freude.

Dazu wird am Samstag, den 13.01.2023 der Kirmesbaum gestellt. Damit dieser große Baum aufgestellt werden kann, ist der Parkplatz am Bürgerzentrum in der Zeit von 12 bis ca. 16 Uhr vollständig freizuhalten. Niemand möchte, dass ein Auto oder andre dort abgestellte Gegenstände beschädigt werden. Vielen Dank für ihr Verständnis!

In diesem Sinne kommen Sie bitte gut und gesund durch die nächste Woche.

Weitere Termine

14.01. bis 16.01.2023, der FC NU veranstaltet die St. Antoniuskirmes in Nörtershausen, im BZ Nörtershausen.
21.01.2023, ab 07:00 Uhr, Abholung der Tannenbäume durch die Jugendfeuerwehr Nörtershausen in beiden Ortsteilen.
02.02.2023, 19:00 Uhr, öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates, im großen Saal des BZ Nörtershausen

Abholung der Weihnachtsbäume

Unsere Jugendfeuerwehr wird in diesem Jahr wieder Weihnachtsbäume einsammeln. Das war vor Corona schon eine Tradition. Die Abholung der abgeschmückten Bäume soll in beiden Ortsteilen am Samstag, den 21.01.2023 erfolgen. Die Mädels und Jungs unserer Jugendfeuerwehr würden sich sehr darüber freuen, wenn sie die Weihnachtsbäume einsammeln dürften. Und sicherlich freuen sie sich über den einen oder anderen kleinen oder auch größeren Obolus für ihren Einsatz.

Holzverkauf

Die Ortsgemeinde verkauft meistbietend an ortsansässige Mitbürgerinnen und Mitbürger beider Ortsteile unsortiertes Stamm- und Astholz zur Brennholzverwertung. Verkauf nur an Privatpersonen und Selbstabholer. Das Angebot gilt nicht für Gewerbetreibende. Interessenten melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.

Müllabfuhrtermine

Do. 12.01.23, Restmüll
Di.  17.01.23, Gelber Sack
Do. 19.01.23, Biomüll
Do. 26.01.23, Papier

Notizen aus der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022

Mehrgenerationenplatz Nörtershausen:

Herr Florian Roos erläuterte das Konzept über die Gestaltung des Mehrgenerationenplatzes. Die zur Verfügung stehende Fläche solle grundsätzlich in drei Teile unterteilt werden. Mögliche Förder- und Sponsoringmöglichkeiten werden in den Ausschüssen tiefergehend thematisiert.

Jahresabschluss 2020:

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 nach Aufstellung der Jahresrechnung.

Für die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 besteht ein dringendes Bedürfnis; sie sind unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet. Der Ortsgemeinderat erteilt hierzu seine Zustimmung gemäß § 100 GemO.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Jahresabschluss 2021:

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 nach Aufstellung der Jahresrechnung.

Für die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 besteht ein dringendes Bedürfnis; sie sind unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet. Der Ortsgemeinderat erteilt hierzu seine Zustimmung gemäß § 100 GemO.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Haushaltsplanung 2023:

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023.

a. Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung in der besprochenen Form vom 15.12.2022.

b. Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beauftragt den Ältestenrat die Entscheidungen für die Veranschlagungen des Ergebnishaushaltes im Vorbericht vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Satzungsangelegenheiten:

Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Nörtershausen.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nörtershausen beschließt, die Satzung über die Erhebung von Friedhofgebühren in der vorgelegten Fassung.

Bisher wurden die Friedhofgebühren in der Haushaltssatzung festgehalten. Diese sollten jedoch aufgrund der Umsatzsteuerpflicht und dem Verweis der Friedhofssatzung (§ 31 der zur Zeit gültigen Friedhofssatzung) ab dem 01.01.2023 in einer Friedhofgebührensatzung festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB in Nörtershausen (Antrag der FWG-Fraktion).

Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beschließt, für das Plangebiet (In der großen Wiese, An der Trumm) einen Bebauungsplan für Wohnflächen gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 5, Enthaltung 0

Zu diesem Top wurde von Seiten der CDU-Fraktion eine Protokollerklärung abgegeben:

Protokollerklärung der anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion zu TOP 9 der Sitzung des Ortsgemeinderates am 15. Dezember 2022

„Wir werden uns an einer Diskussion zum Vorschlag, ein § 13b BauGB-Baugebiet im Bereich des Kindergartens Nörtershausen auszuweisen, nicht mehr beteiligen. Die Argumente gegen diesen Vorschlag wurden bereits in der Ratssitzung vom 23. Oktober 2019 ausführlich dargelegt und erörtert.
Wir stellen fest, dass die Mehrheitsfraktion zur Beseitigung des Mangels an verfügbarem Bauland in Nörtershausen auf einen drei Jahre alten Vorschlag zurückkommt.
Durch den Vorschlag kann eine rasche Beseitigung des Problems nicht erzielt werden. Da nicht zu erwarten ist, dass alle Grundstücke durch die Ortsgemeinde erworben werden können, sind (wahrscheinlich) neben dem Bauleit- auch ein Umlegungsverfahren durchzuführen. Um zu gewährleisten, dass die Zuteilungsgrundstücke dann zeitnah bebaut werden, müssten Baugebote ausgesprochen werden.
Zudem offenbart der Vorschlag das Fehlen einer Vorstellung zur städtebaulichen Entwickelung von Nörtershausen. Durch ihn, wird der gemeindliche Schwerpunkt zu Lasten des Dorfkerns an den Rand verlagert. Damit verstößt der Vorschlag gegen den Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung.
Wir bedauern aber vor allem, dass die Mehrheitsfraktion offenbar nicht willens ist, das Kernproblem für die bauliche Entwicklung in Nörtershausen, die Blockade baureifer Grundstücke durch Einzelpersonen, entschieden anzugehen. Seit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes 2011 müsste jedem Rats- und Gemeindemitglied die Tragweite dieses Problems bewusst sein, die durch die bekannte Masterarbeit aus dem Jahr 2019 unterstrichen wurde.“

Nachwahlen zu den Ausschüssen:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

a) das offene Abstimmung erfolgt.

b) Der Ortsgemeinderat wählt in den

ba) Haupt- und Finanzausschuss als Ausschussmitglied (Nachfolge von Norbert Bildhauer)

Britta Hillen.

bb) Ausschuss für Jugend Soziales und Sport als Stellvertretung für Irmgard Escher (Nachfolge von Britta Hillen) Jennifer Liesenfeld.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Ortsbürgermeister Kreber verpflichtet Jennifer Liesenfeld durch Handschlag zum treuen Dienen und zur Verschwiegenheit im gemeindlichen Angelegenheiten.

Baulandmobilisierung:

Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur raschen Gewinnung von bebaubaren Flächen.

Der Rat der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck beschließt:

1. Ein Planungsbüro mit der Prüfung zu beauftragen, ob eine Änderung des Bebauungsplans „Hauptstraße – Schulstraße – Auf dem Bungert“ mit dem Ziel, durch Verschiebung der hinteren Baugrenze eine Bebauung in zweiter Reihe im in Anlage I gekennzeichneten Bereich zu ermöglichen, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich ist, und ggf. einen Aufstellungsbeschluss bis zu nächster Ratssitzung entwerfen.

2. Den Eigentümern der in Anlage II gekennzeichneten Grundstücke ein Baugebot aufzuerlegen, nach dem die Grundstücke innerhalb von 4 Jahren entsprechend dem einschlägigen Bebauungsplan zu bebauen sind. Das Baugebot ist von der Verbandsgemeinde per Bescheid umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: Zu 1) Ja 6 Nein 7 Enthaltung 0. Zu 2) Ja 6 Nein 9 Enthaltung 0.

Verschiedenes:

Auf Anregung des CDU-Fraktionsvorsitzenden, einen Teil der Sitzungen in Pfaffenheck durchzuführen, teilt Ortsbürgermeister Kreber mit, dass, wenn möglich, ab dem Jahr 2023 etwa ein Drittel aller Sitzungen in Pfaffenheck durchgeführt werden sollen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist im Regelfall täglich geöffnet. Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind Besuche nach Vereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht sowie die Erreichbarkeit zu hinterlassen. Oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gelbe Säcke gibt es in Nörtershausen, vor der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 56 und in Pfaffenheck, bei unserer Beigeordneten Marion Graf im Bleidenberger Weg 21.

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Bürgermeisters findet jeweils freitags, in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in der Gemeindeverwaltung, Bürgerzentrum Nörtershausen statt. Damit wir die Termine koordinieren können, teilen Sie uns Ihren Gesprächswunsch bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung mit.

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung unter:

Hauptstraße 56
56283 Nörtershausen,
Telefon: 02605 – 847477, Gemeindeverwaltung
Telefon: 02605 – 847478, Ortsbürgermeister
E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,
oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister