Pressemitteilung 16/2021 (19.04. – 25.04.2021) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Seit zwei Wochen wird bundesweit auch in Hausarztpraxen die Corona-Impfung durchgeführt. So auch in den Praxen von Dr. Georg Thielen in Waldesch und Rhens. Wer sich zur Terminvergabe anmelden möchte, kann das per Telefon oder – besser noch – per E-Mail unter praxiswaldesch@gmx.de tun. Während der Anfangsphase mit noch wenig Impfstoff sollten Sie nach Möglichkeit davon absehen, in der Praxis anzurufen, um nicht die Leitungen zu blockieren und die Abläufe zu verzögern. Für die Impfungen in den Arztpraxen gilt ebenfalls bis auf weiteres die Priorisierung der Impfgruppen. Das Team von Dr. Thielen wird deshalb zunächst besonders gefährdete Patientinnen und Patienten impfen und unabhängig von einer eigenen Anmeldung die entsprechenden Patienten kontaktieren. Das heißt, auch diejenigen Patienten, die sich nicht selbst anmelden, werden einen Impftermin angeboten bekommen, wenn sie nach der Priorisierung an der Reihe sind. Dabei spielt natürlich auch die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs eine Rolle. Dr. Thielen: “Wir wissen noch nicht genau, wie viel wir tatsächlich bekommen und wann wir es bekommen“. Aber wenn die zugesagten Impfdosen geliefert werden, kann es nach Einschätzung von Dr. Thielen zügig voran gehen. Die Aufklärung über die Corona-Schutzimpfung muss vor der ersten Impfung erfolgen. Deshalb sollten Sie schon vor dem eigentlichen Impftermin gut informiert sein. Hilfe bieten hier zwei sehr leicht verständliche und informative Erklärvideos, die Sie auf der Homepage der KV Rheinland-Pfalz finden (www.kv-rlp.de) finden und die alle Fragen rund um die Impfung beantworten. Auch das Robert Koch-Institut stellt Aufklärungsmerkblätter als druckfähige PDF-Dateien zur Verfügung. Diese Dokumente werden fortlaufend dem aktuellen Impfgeschehen angepasst und sind auch in mehreren Fremdsprachen und in leichter Sprache abrufbar (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.htm). Eine schriftliche Einwilligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll. Sie können auch hierzu schon vorab das Aufklärungsmerkblatt oder das Muster des RKI für die Einwilligungserklärung (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.htm) verwenden. Der DRK Ortsverband Waldesch unterstützt die Praxis Dr. Thielen bei den Impfungen durch die Bereitstellung von geeignetem Personal für die Nachbeobachtung.

Das ist eine wirklich tolle Sache. Machen Sie Gebrauch von so einer Gelegenheit.

In diesem Sinne kommen Sie bitte gut und gesund durch die nächste Woche.

Fundsachen

Unterhalb des Kindergartens wurde am Freitag letzter Woche ein Schlüsselbund mit einem Schlüssel und diversem Zubehör gefunden. Der Schlüsselbund kann vom Eigentümer im Gemeindebüro abgeholt werden.

Ebenso wurde ein Hand-Protektor, wie man sie beim Skaten benutzt gefunden und kann im Gemeindebüro abgeholt werden.

Notizen aus der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2021

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nörtershausen – Aufstellung des Bebauungsplans „Ortseingang Nörtershausen“

a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Bezeichnung des Bebauungsplans zu ändern. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Am Breiten Weg II“.

c) Dem Entwurf des Bebauungsplans Alternative 2 wird zugestimmt.

d) Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die nächsten Schritte im Auf-stellungsverfahren vorzubereiten. Auf die frühzeitigen Beteiligungsschritte nach dem Baugesetzbuch wird nicht verzichtet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Gleichzeitig soll die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgen.

e) Die Ortsgemeinde Nörtershausen erteilt dem Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH auf der Grundlage dessen Honorarangebotes vom 18.02.2021 den Auftrag für die Straßenentwurfsplanung und planungsbegleitende Vermessung für das Bebauungsplangebiet.

f) Die Ortsgemeinde Nörtershausen erteilt dem Fachgutachterbüro Beratungsgesellschaft Natur auf der Grundlage dessen Honorarangebotes vom 09.03.2021 den Auftrag für die Erstellung des Artenschutzgutachtens für das Bebauungsplangebiet.

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nörtershausen – Aufstellung des Bebauungsplans „Im unteren Flürchen“

b) Dem soeben vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans „Im unteren Flürchen“ wird zu-gestimmt.

c) Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die nächsten Schritte im Aufstellungsverfahren vorzubereiten. Auf die frühzeitigen Beteiligungsschritte nach dem Baugesetzbuch wird nicht verzichtet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Gleichzeitig soll die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgen.

d) Die Ortsgemeinde Nörtershausen erteilt dem Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH auf der Grundlage dessen Honorarangebotes vom 18.02.2021 den Auftrag für die Straßenentwurfsplanung und planungsbegleitende Vermessung für das Bebauungsplangebiet zu beauftragen.

e) Die Ortsgemeinde Nörtershausen erteilt dem Fachgutachterbüro Beratungsgesellschaft Natur auf der Grundlage dessen Honorarangebotes vom 09.03.2021 den Auftrag für die Erstellung des Artenschutzgutachtens für das Bebauungsplangebiet.

Erweiterung Kita Nörtershausen

Der Ortsgemeinderat beschließt:

a) die Baumaßnahmen im Bestandsgebäude der Kita sind auf das für den künftigen Betrieb Erforderliche zu beschränken,

b) auf Basis des heutigen Vorentwurfs der Architekten (Anbau Westseite anstelle Lehrerhaus) soll ein Anbau unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen für den Betrieb auf zwei Geschossebenen (UG und EG) entwickelt werden,

c) die Möglichkeit einer Teilerweiterung des Bestandsgebäudes an anderer Stelle im EG kann in die Planung einbezogen werden.

Bürgerzentrum Nörtershausen

Der Ortsgemeinderat beschließt dem Kauf der Mobiltheke MT4S mit Zubehör über den Getränkevertrieb Rhein-Mosel zuzustimmen.

Verschiedenes

Volker Specht erläutert anhand einer Präsentation die Vorgehensweise der Nutzung sowie die Kosten der Elektroladesäule.

Ankündigung einer Gemeinderatssitzung

Am Mittwoch, den 28. April 2021, findet eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates im Bürgerzentrum Nörtershausen statt. Die Tagesordnung wird zeitgerecht in den bekannten Medien veröffentlicht.

Müllabfuhrtermine

Do. 22.04.21, Papier
Di.  27.04.21, Gelber Sack
Do. 29.04.21, Biomüll

Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Auch weiterhin bleibt die Gemeindeverwaltung wegen der Corona-Infektionsgefahr bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.

Die Gemeindeverwaltung ist im Regelfall täglich, meist zwischen 10 Uhr und 14 Uhr besetzt. Nur ausnahmsweise kann es sein, dass tageweise einmal niemand im Gemeindebüro anzutreffen ist. Deshalb ist die Möglichkeit gegeben, auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht und die Erreichbarkeit zu hinterlassen. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Gelbe Säcke gibt es in Nörtershausen, am Treppengeländer, Ober der Kirche 20.

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Coronabedingt findet bis auf Weiteres keine Sprechstunde statt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Bitte teilen Sie uns Ihren Gesprächswunsch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung unter:

Hauptstraße 56
56283 Nörtershausen,
Telefon: 02605 – 847477, Gemeindeverwaltung
Telefon: 02605 – 847478, Ortsbürgermeister
E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,
oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister