Pressemitteilung 39/2022 (26.09. – 02.10.2022) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Der Ortsbürgermeister informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Sonntag, den 09.10.2022 wird es in Nörtershausen zu einem hohen Aufkommen an Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr kommen. Grund dafür ist die Delegiertenversammlung der Jugendfeuerwehr des Landkreises Mayen Koblenz.

Die Delegierten, das sind Feuerwehrangehörige, reisen überwiegend mit Feuerwehrfahrzeugen aller Art an. Es wird wohl auch ein Einsatzfahrzeug mit Drehleiter dort abgestellt. Das braucht Platz. Daher möchte ich alle Anwohner, die ihr Fahrzeug im Allgemeinen dort abstellen, bitten, an diesem Tag den Parkplatz für die Mieter des Bürgerzentrums freizuhalten. Ebenso ist der Parkplatz an der Kirche für diese Veranstaltung reserviert. Die Veranstaltung dauert voraussichtlich bis 13 Uhr. Danach kann der Parkplatz wieder anderweitig genutzt werden. Wir freuen uns, dass man sich für die Austragung dieser so wichtigen Veranstaltung für unser Bürgerzentrum entschieden hat. Das ist eine Ehre für uns. Liebe Anwohner, vielen Dank für ihr Verständnis!

In diesem Sinne kommen Sie bitte gut und gesund durch die nächste Woche.

Weitere Termine

30.09.2022, Versammlung der Jagdgenossen, 19:00 Uhr, Bürgerzentrum Nörtershausen.
09.10.2022, Delegiertenversammlung der Jugendfeuerwehr des Landkreises Mayen Koblenz, 10 Uhr BZ Nörtershausen

Müllabfuhrtermine

Do. 29.09.22, Biomüll
Mi. 05.10.22, Gelber Sack
Fr.  07.10.22, Papier
Do. 13.10.22, Biomüll
Do. 20.10.22, Restmüll

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist im Regelfall täglich geöffnet. Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind Besuche nach Vereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht sowie die Erreichbarkeit zu hinterlassen. Oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Verwaltung ist am Dienstag, 04.10.2022 geschlossen.

Gelbe Säcke gibt es in Nörtershausen, vor der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 56 und in Pfaffenheck, bei unserer Beigeordneten Marion Graf im Bleidenberger Weg 21.

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Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Bürgermeisters findet jeweils freitags, in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in der Gemeindeverwaltung, Bürgerzentrum Nörtershausen statt. Damit wir die Termine koordinieren können, teilen Sie uns Ihren Gesprächswunsch bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung mit.

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung unter:

Hauptstraße 56
56283 Nörtershausen,
Telefon: 02605 – 847477, Gemeindeverwaltung
Telefon: 02605 – 847478, Ortsbürgermeister
E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,
oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister 

Notizen der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2022

Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Sitzungsteil und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat form- und fristgerecht eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ratsmitglied Marion Graf beantragt die Beratungsreihenfolge von Unterpunkt a) und b)
innerhalb des TOP 5 zu tauschen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen

Top 1. Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Einwohnern wurden folgende Fragen gestellt:
Bei einer Begehung von Wegen durch die Jagdgenossen wurde festgestellt, dass Wege
durch Leitungsbauarbeiten beschädigt wurden. Es soll geprüft werden, ob diese wieder
entsprechend hergerichtet werden. Zudem wird angeregt zukünftig Beweissicherungen vor
der Ausführung solcher Arbeiten zu erstellen.
Es wird nach dem Sachstand Jugendraum und Nutzungskonzept gefragt.
Es besteht weiterer Abstimmungsbedarf zum Nutzungskonzept zwischen Jugendlichen,
Ausschuss und Jugendpfleger der Verbandsgemeindeverwaltung.

Top 2. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Straßen in Nörtershausen

Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beschließt die Widmung der folgenden Straßen nach § 36 LStrG für den öffentlichen Verkehr:
1 Hauptstraße 6 264 (teilweise) sonstige Straße (Fußweg)
2 Hauptstraße 6 264 (teilweise) Gemeindestraße
3 Hauptstraße 6 255 (teilweise) Gemeindestraße
4 Hauptstraße 6 24/10 Gemeindestraße
5 Friedhofsweg 9 13/3 (teilweise) Gemeindestraße
6 Schulstraße 9 99 Gemeindestraße
Die zu widmenden Flächen befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde Nörtershausen.
Der Umfang der zu widmenden Flächen ergibt sich aus dem Widmungsplan und wird grün dargestellt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel wird beauftragt die Widmungsverfügung zu erlassen und öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen

Top 3. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Straßen in Pfaffenheck

Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beschließt die Widmung der folgenden Straßen nach § 36 LStrG für den öffentlichen Verkehr:
1 Weg Nörtershausen 3 24 sonstige Straße (Fußweg)
2 Alkener Weg Nörtershausen 3 25 Gemeindestraße
3 Alkener Weg Nörtershausen 3 106 Gemeindestraße
4 Alkener Weg Nörtershausen 3 35 Gemeindestraße
5 Bergstraße Nörtershausen 3 75 Gemeindestraße
6 Am alten Garten/Bergstraße Nörtershausen 3 76/8 (tlw.) Gemeindestraße
7 Am alten Garten Boppard 34 30 Gemeindestraße
Die zu widmenden Flächen befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde Nörtershausen.
Der Umfang der zu widmenden Flächen ergibt sich aus dem Widmungsplan und wird grün dargestellt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel wird beauftragt die Widmungsverfügung zu erlassen und öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen

Top 4. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden
Ausbaubeiträgen nach § 10a KAG

Der Ortsgemeinderat Nörtershausen beschließt den Erlass der Satzung zur Erhebung von
wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung
wiederkehrende Beiträge) in der im Entwurf vorliegenden Fassung sowie der beschlossenen
Änderung der Gemeindeanteile auf 30%.

Begründung:

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2020 ist ab dem 01.01.2024 nur noch die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen zulässig.
Folgende Begründungen sind Bestandteil der neuen Ausbaubeitragssatzung:
– Begründung der gebildeten Abrechnungseinheiten und Übersichtskarten
– Begründung der in den Abrechnungseinheiten festgelegten Gemeindeanteile
Die Satzung wird nach Beschlussfassung und Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister, durch die Verbandsgemeindeverwaltung im Rhein-Mosel-Info veröffentlicht werden.

Auf Antrag der FWG-Fraktion wird der vorgeschlagene Gemeindeanteile in den Abrechnungseinheiten um 5% auf 30% erhöht.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1Enthaltung

Top 5. Antrag der CDU-Fraktion: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag zur
Änderung der Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nörtershausen;
a) Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes

b) Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses

Zunächst wird über den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abgestimmt:
Der Rat der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck beabsichtigt, ein noch näher zu
bestimmendes Areal westlich des Plangebiets „Klosterheck“ (samt geplanter Erweiterung)
und nördlich der Oberfeller Straße zu überplanen. Ein solcher Bebauungsplan lässt sich derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Dieses Hindernis soll durch einen Antrag auf Änderung des übergeordneten Plans beseitigt werden. Die Vorbereitungen dazu wird dem Bau- und Umweltausschuss übertragen. Die Beschlussfassung über den Änderungsantrag soll in der nächsten Ratssitzung erfolgen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen

Die FWG-Fraktion beantragt einen abweichenden Beschlussvorschlag zu fassen

Beschluss: Zu a) Der Ortsgemeinderat beabsichtigt, ein noch näher zu bestimmendes Areal westlich des Plangebiets „Klosterheck“ (samt geplanter Erweiterung) und nördlich der Oberfeller Straße zu überplanen. Ein solcher Bebauungsplan lässt sich derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Dieses Hindernis soll durch einen Antrag auf Änderung des übergeordneten Plans beseitigt werden. Die Vorbereitungen dazu wird dem Bau- und Umweltausschuss übertragen. Der Bauausschuss soll sich mit der künftigen Bauleitplanung der Gemeinde insoweit befassen, als er die kompletten Änderungsanträge bzw. Planungsgebiete der Gemeinde, insbesondere das Areal westlich des Plangebiets Klosterheck (samt geplanter Erweiterung) und nördlich der Oberfeller Straße, zur künftigen Anpassung des Flächennutzungsplans auflisten und zusammenfassend dem Gemeinderat für die nächste Sitzung zur Beschlussfassung vorbereiten soll.
Zu b) Der Rat der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck beabsichtigt, einen Beschluss zur
Aufstellung eines Bebauungsplans zu fassen, der ein noch näher zu bestimmendes Areal
westlich des Plangebiets „Klosterheck“ (samt geplanter Erweiterung) und nördlich der
Oberfeller Straße erfassen soll. Die Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses (insbesondere: Darstellung der Grenzen; Festlegung der zulässigen Nutzung) und einer etwaigen Veränderungssperre wird dem Bau- und Umweltausschuss übertragen.
Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans und einer
Veränderungssperre soll in der nächsten Ratssitzung erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Zu a) Ja 8, Nein 5, Enthaltung 0. Zu b) Ja 5, Nein 8, Enthaltung 0.

Top 6. Verschiedenes

Folgende Themen kommen zur Sprache:
– Wegen der defekten Ablaufrinne Auf Rödern läuft derzeit eine Anfrage bei der
Vertragsfirma der VGV.
– Die Auftragsvergabe für die barrierefreie Zuwegung zum Friedhof Nörtershausen wird
voraussichtlich in der nächsten Sitzung stattfinden. Es sollen vom Büro Karst die
Ausführungspläne angefordert werden.
– Sachstand Arbeitsgruppe Mehrgenerationenplatz.
– Sachstand Stellenbesetzung Kita-Personal.
– Am 03.11.22 wird das Thema Übertragung Kita-Trägerschaft von der VGV
vorgestellt. Die OG strebt die Übertragung zum 01.01.2024 an.