Pressemitteilung 04/2022 (24.01. – 30.01.2022) der Ortsgemeinde Nörtershausen/Pfaffenheck

Der Ortsbürgermeister informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bedauerlicherweise häufen sich in letzter Zeit wieder die Klagen von Anwohnern wegen zu schnellem Fahren. Auch in den Bereichen, in denen wir die Geschwindigkeitsmessanlagen montiert haben, halten sich viele Autofahrer leider nicht an die Vorgaben. Eine Zeit lang hat der Smiley auf der Anzeige wohl motiviert. Negative Schwerpunkte, woher auch die meisten Klagen kommen, sind die Schulstraße in Nörtershausen, die Straße Auf der Horst und die Bergstraße in Pfaffenheck. Deshalb möchte ich noch einmal an die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Ortslagen Nörtershausen und Pfaffenheck erinnern. In beiden Ortsteilen ist die „Zone 30“ eingerichtet.

Das bedeutet, dass die allgemein zulässige Geschwindigkeit in Ortschaften, nämlich 50 km/h, dort nicht gilt, sondern die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen auf 30 km/h herabgesetzt wurde. Diese Geschwindigkeit darf auch unter günstigsten Umständen also ideale Sicht-, Wetter-, Fahrbahn- und Verkehrsbedingungen nicht überschritten werden. Erst ab dem Verkehrszeichen „Ende Zone 30“ darf wieder schneller gefahren werden. Auch eine Fahrbahnverengung durch parkende Fahrzeuge oder spielende Kinder können Gründe dafür sein, dass man selbst die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dort nicht fahren sollte. Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen sind zu unser aller Schutz angeordnet worden. Ich appelliere an die Vernunft aller Fahrzeugführer und bitte Sie, sich zu disziplinieren.   

In diesem Sinne kommen Sie bitte gut und gesund durch die nächste Woche.

Müllabfuhrtermine

Do. 27.01.22, Papier
Do. 03.02.22, Biomüll
Do. 10.02.22, Restmüll
Di.  15.02.22, Gelber Sack
Do. 17.02.22, Biomüll

Weitere Termine

16.02.2022, öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates, Zeit, Ort und Tagesordnung werden zeitgerecht veröffentlicht.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist im Regelfall täglich, meist zwischen 10 Uhr und 14 Uhr besetzt. Nur ausnahmsweise kann es sein, dass tageweise einmal niemand im Gemeindebüro anzutreffen ist. Unter Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind

Besuche nach Vereinbarung möglich. Deshalb ist die Möglichkeit gegeben, auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht und die Erreichbarkeit zu hinterlassen. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gelbe Säcke gibt es in Nörtershausen, vor der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 56 und in Pfaffenheck, bei unserer Beigeordneten Marion Graf im Bleidenberger Weg 21.

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Bürgermeisters findet, unter Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung, jeweils freitags, in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung, Bürgerzentrum Nörtershausen statt. Damit wir die Termine koordinieren können, teilen Sie uns Ihren Gesprächswunsch bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit:

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung unter:

Hauptstraße 56
56283 Nörtershausen,
Telefon: 02605 – 847477, Gemeindeverwaltung
Telefon: 02605 – 847478, Ortsbürgermeister
E-Mail: buergermeister@noertershausen.de,
oder gemeindeverwaltung@noertershausen.de

Paul Kreber, Ortsbürgermeister